Bild von einer Strasse im Grünen, Sonnenschein

Neulenker Infos

Neulenker und die WAB – Kurse
(WAB = Weiterausbildung)

Du hast die praktische Führerprüfung bestanden und den schweizerischen Führerausweis auf Probe erhalten.
Im ersten Jahr der 3-jährigen Probezeit musst du den eintägigen WAB-Kurs besuchen. Falls du den Weiterbildungskurs ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 12 Monaten besuchst, wird ein Bussgeld von CHF 300.– fällig. Im Internet findest du alle Angaben dazu.

WAB-Kurse in deiner Nähe
In der Liste der Kursveranstalter auf http://www.2-phasen.ch findet man die Adressen der Anbieter der WAB-Kurse. Dort meldest du dich für einen WAB-Kurs direkt beim Kursveranstalter an. Entscheide selber, in welcher Zeitspanne du den Kurs besuchen möchtest. Empfehlenswert ist jedoch, den Kurstag nach einem halben Jahr Fahrpraxis zu besuchen.

Hast du die Termine deiner WAB-Kurse im Griff?
Für den fristgerechten Besuch der beiden WAB-Kurse bist du als Neulenkerin oder Neulenker mit dem Führerausweis auf Probe selbst verantwortlich. Es gibt kein Aufgebot zum Kurs!

Ausstellung des unbefristeten Führerausweises
Frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe wird dir der unbefristete Führerausweis automatisch per Post zugestellt. Die Kursbestätigung für die Weiterausbildungskurse ist nicht mehr einzureichen. (Kanton Bern)

Zum Schluss noch das Thema «grünes L».
Nein, während der Probezeit klebt kein «grünes L» auf der Heckscheibe!
Wer die praktische Prüfung bestanden und den Führerausweis auf Probe in der Tasche hat, muss sein Fahrzeug während der 3-jährigen Probezeit nicht mit einem «grünen L» kennzeichnen. Es gibt kein «grünes L» für Neulenkerinnen und Neulenker in der Probezeit. Dieses Gerücht hält sich zwar hartnäckig, aber es ist und bleibt ein Gerücht.